Die Weinlage „Lösnicher Försterlay“ und ihre Namensherkunft

Die Hauptweinlage von Lösnich, die „Försterlay“ findet sich erstmalig urkundlich erwähnt im Jahre 1722. Eulalia Catharina Hackenbruch, geborene Wagenmacher aus Mainz schenkte 1722 einen Weinberg in der „Lösnicher Försterleyen“ an die Lösnicher Frühmessstiftung des ebenfalls in Mainz wohnenden und aus Lösnich stammenden Kaufmanns Johannes Weingärtner (Quelle Archiv der Reichsgrafen von Kesselstattarchiv, Stadtarchiv Trier).

Weinlage Lösnicher Försterlay gegenüber von Lösnich (Foto Jürgen Schmid)
Weinlage Lösnicher Försterlay gegenüber von Lösnich zwischen den benachbarten Kinheimer und Erdener Weinbergsfluren (Foto Jürgen Schmid)

Auch im preußischen Urkataster von 1829 erscheint der Lagenname. Die Herkunft des Flurnamens erschließt sich nicht so ohne Weiteres. Der Betrachtung der Begriffsanteile Förster und Lay könnte darauf hinweisen, dass es sich hier um einen „Schieferhang“ handelt, aber wie wäre „Förster“ hier einzuordnen? Das hier einmal ein bewaldeter Flur existierte,  in dem auch gejagt wurde, ist natürlich denkbar. So wurde es seit der 50er Jahre zur Tradition, die Lösnicher Weinlage „Försterlay“ im jährlich stattfindenden Umzug in der Moselmetropole Bernkastel-Kues anlässlich des Bernkasteler Weinfestes „im Bild“ zu bleiben und sich mit einem entsprechend gestalteten Festwagen zu präsentieren. Der Festwagen symbolisierte im Wesentlichen die Weinlage mit einem Förster vor seine Waldhütte, begleitet von jungen Lösnicher Winzerinnen.

Der Festwagen „Lösnicher Försterlay auf dem Bernkasteler Weinfest in den 1950er Jahren. Ein als betagter Förster gekleideter Mann grüßt umringt von jungen Lösnicher Winzerinnen vor einer Waldhütte die am Zugweg stehenden Gäste mit seinem Weinpokal (Historisches Foto Albert Arns)

Geht man der Herkunft des Namens Förster nach, so bietet sich bei genauerer Betrachtung der lateinische Begriff  foras/foris für „außerhalb“ an. Im mittellateinischen bildete sich der Begriff „forestis“ für den mittelaterlichen Bannwald, der mit dem Jagd-, Fischerei- und Holzrecht verbunden war. Die Forsthoheit oblag in der Regel dem jeweiligen Grundherrn. Für den Waldhüter oder Förster findet sich im Althochdeutschen der Begriff forestarius. Der Förster war seit dem Mittelalter ein Beauftragter der Herrschaft, der neben seiner Zuständigkeit für die Nutzung des Waldes auch häufig als Feldhüter eingesetzt war und auch die Aufsicht über die Weinberge führte (Quelle Haberkern/Wallach, Hilfswörtebuch für Historiker 1, s. 203, Franke Verlag München, 3. Auflage 1980). Gelegentlich wurde das Amt auch durch einen Bauern ausgeübt, der zur Vergütung dafür ein „Försterlehen“ erhielt (ebd., Haberkern/Wallach). Mit großer Wahrscheinlichkeit erinnert der heutige Weinlagenname an dieses „Försterlehen“, dass sich im Laufe der Zeit verschliffen hat zu „Försterleyen“.

Im benachbarten kurkölnischen Amt Zeltingen und Rachtig ist in einer Gemeindeordnung von 1583 zu lesen, das hier jährlich 12 Wingertsförster (6 für Zeltingen und 6 für Rachtig) neu gewählt wurden. Sie führten die Aufsicht über die Ordnung in den Weinbergen (Quelle Dr. Franz Schönberger, Die Geschichte des kurkölnischen Amtes Zeltingen und Rachtig, S. 86/87, Druck Bonn 1939).

Der im „Festwagen“ symbolisierte Bezug des Lagennamens zum Beruf des Försters ist damit grundsätzlich gegeben, wenn dessen Zuständigkeit im Sinne seiner grundherrlichen Funktion als Beauftragter für die Aufsicht auch über die Weinberge mit einbezogen wird. Da Lösnich bis in die französische Zeit eine eigenständigen Herrschaft im Besitz eines Adelsgeschlechts (1722 in der Hand der Reichsgrafen von Kesselstatt) war, ist die beschriebene Herleitung des Lagenamens als sehr wahrscheinlich zu betrachten.